Schulordnung

Wo viele Menschen zusammenleben, müssen bestimmte Ordnungsregeln eingehalten werden. Damit wir uns als Mitglieder unserer Schulgemeinschaft wohlfühlen können, ist es wichtig, dass wir stets fair und rücksichtsvoll miteinander umgehen.

Wir wollen als Schulgemeinschaft folgenden Grundsatz verbindlich einhalten:

Ich behandle jeden so, wie ich selbst behandelt werden möchte.

I. Damit dieses Schulleben funktioniert, ist es wichtig, dass alle Beteiligten ihre Rechte, Pflichten und Regeln kennen und akzeptieren.

Deshalb sind die folgenden Regeln für jeden von uns selbstverständlich:

  1. Wir sind freundlich zueinander und ärgern, beleidigen und kränken einander nicht.
  2. Wir verhalten uns so, dass keiner belästigt, gefährdet oder verletzt wird.
  3. Wir helfen und respektieren einander und grenzen niemanden aus.
  4. Wir gehen mit jeglichem Schuleigentum sorgfältig um und achten das Eigentum der Mitschüler.
  5. Wir beschädigen und beschmieren unsere Schule nicht. Kaugummi ist in der Schule verboten, da er auf Böden und Möbeln nicht zu beseitigende Schäden hinterlässt.
  6. Wir setzen uns nicht auf Fensterbänke.
  7. Wir melden Schäden, Verluste oder Fundsachen dem Hausmeister, der Sekretärin oder einer Lehrkraft. So können Schäden behoben und Verlorenes wieder gefunden werden.
  8. Wir halten unser Schulgelände sauber und betreten die Grünanlagen nicht.
  9. Wir sind klassenweise dafür verantwortlich, dass nach einem festen Plan die Schule und unser Schulgelände gesäubert werden.
  10. Wir stellen zur Entlastung der Reinigungskräfte nach der letzten Stunde im Unterrichtsraum die Stühle hoch. Die Ordnungsschüler/innen säubern die Tafel und überzeugen sich vom ordnungsgemäßen Zustand des Raumes.
  11. Um uns und andere nicht zu gefährden, ist Folgendes allen Schülern/Schülerinnen auf dem Schulgelände untersagt:
  • Rauchen
  • Genuss von Alkohol und anderen Suchtmitteln
  • Mitbringen von feuergefährlichen Gegenständen, Laserpointern, Waffen jeglicher Art
  • Die Nutzung von rollenden Schuhen, Boards und ähnlichen Sportgeräten ist im Schulgebäude grundsätzlich verboten. Nur auf ausgewiesenen Plätzen und im Rahmen von Sportunterricht, Projekten, AG´s dürfen sie unter Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt werden.
  1. Die Nutzung von Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik (einschließlich Foto- und Filmfunktionen) ist untersagt. Nur mit Sondergenehmigung der Schulleitung darf auf dem Schulgelände für schulische Zwecke fotografiert und gefilmt werden.
  2. Die Nutzung eines Handys ist verboten. Nur in Notfällen mit Erlaubnis einer Lehrkraft darf im Vorraum am Haupteingang mit einem Handy telefoniert werden.

II. Jede Schülerin und jeder Schüler und jede Lehrerin und jeder Lehrer hat ein Recht auf ungestörten Unterricht. Damit Unterricht erfolgreich sein kann, müssen wir alle unseren Beitrag leisten:

  1. Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  2. Wir nehmen gemäß Sitzordnung in der Klasse Platz, legen unsere Unterlagen des jeweiligen Faches bereit und beschäftigen uns mit Themen des Unterrichts.
  3. Während der Stunde verlassen wir unseren Arbeitsplatz nicht.
  4. Wenn die Lehrkraft zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen sein sollte, erkundigt sich der Klassensprecher/in oder sein Vertreter/in im Büro, welche Regelung getroffen wird.
  5. Wir vermeiden jegliche Unterrichtsstörungen, tragen zu einer ruhigen Arbeitsatmosphäre bei und halten uns an die vereinbarten Gesprächsregeln.
  6. Wir bereiten uns sorgfältig auf den Unterricht vor und haben immer alle not- wendigen Unterrichtsmaterialien und insbesondere auch die Hausaufgaben dabei.
  7. Im Unterricht essen und trinken wir nicht, wir kauen auch kein Kaugummi. Toilettengänge sind in der Pause zu erledigen.
  8. Elektronische Medien und Zubehör bleiben ausgeschaltet in der Schultasche. Auch das Fotografieren und Filmen ist grundsätzlich verboten.

III. Verhaltensregeln während der Schulzeit:

  1. Wenn wir mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stellen wir dieses ausschließlich in den Fahrradständern ab und sichern dieses, um es vor Diebstahl zu schützen.
  2. Wir schieben unser Fahrrad, Mofa oder unseren Roller auf dem Schulgelände, da es der allgemeinen Sicherheit dient.
  3. Findet der Unterricht im Fachraum statt, löschen wir das Licht und schließen Fenster und Klassenraum.
  4. Beginnt der Unterricht nicht wie geplant in der ersten Unterrichtsstunde, warten wir leise im Klassenraum, damit wir unsere Mitschülerinnen und Mitschüler nicht stören. Der Aufenthalt auf dem Parkplatz, in den Fluren und auf dem Schulhof ist nicht gestattet. Gleiches gilt für Wartezeiten nach dem Unterricht.
  5. Haben wir Unterricht im Fachraum, lassen wir während der Pause die Taschen und Schulsachen im Klassenraum und holen sie zügig am Ende der Pause dort ab.
  6. Wir verlassen das Schulgrundstück während der gesamten Unterrichts- und AG-Zeit nicht.

IV. Weitere wichtige Regeln:

  1. Wir bringen keine Wertgegenstände oder größere Geldbeträge mit in die Schule. Sollten dennoch Wertgegenstände oder Geld verloren gehen, ist jeder für sich selbst verantwortlich.
  2. Wir halten uns bei Feuer oder Katastrophenalarm an die eingeübten Vorschriften. Das dient der allgemeinen Sicherheit.

V. Wir beachten die Pausenregelung:

  1. Die Pausenzeiten sind: 9.20-9.35 Uhr, 11.10-11.25 Uhr und 13.00-13.10 Uhr.
  2. Wir verlassen die Unterrichtsräume zu den Pausen, gehen auf dem kürzesten Weg auf den Schulhof und halten uns nur dort auf.
  3. Zwei Ordnungsschüler/innen verbleiben im Klassenraum und sorgen für Ordnung und Sauberkeit sowie für ausreichende Belüftung.
  4. In den 5 Minuten-Pausen halten wir uns ruhig im Klassenraum auf. Es darf gegessen und getrunken werden.
  5. Ausgewählte Schüler/innen der Abschlussklassen unterstützen die Lehrkräfte bei der Pausenaufsicht.
  6. Bei schlechtem Wetter wird die Pause von der aufsichtsführenden Lehrkraft (Hof I) abgeläutet. Wir halten uns dann ruhig in den unteren Fluren auf.
  7. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Die Toilettenkabinen werden nur einzeln betreten und sauber und ordentlich hinterlassen.
  8. Wir unterlassen Spiele, die gefährlich werden könnten, auch Schubsen und „Spaßkämpfe“. Im Winter werfen wir keine Schneebälle.

VI. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler Probleme mit Mitschülerinnen/Mitschülern oder mit Lehrkräften nicht allein lösen kann, sollte sie/er Hilfe suchen,

  •  bei: der/dem Klassensprecher/in, den Streitschlichtern, der SV, der/dem Klassenlehrer, der/dem Verbindungslehrer/in, der Schulleitung.

Itzehoe, August 2011