Ausbildungskonzept

Unsere Leitidee

Die Wolfgang-Borchert-Schule stellt sich der Aufgabe, zukünftigen Lehrkräften eine breitgefächerte, fundierte und nachhaltige Ausbildung zu erteilen. Dabei geht es nicht nur um fachliche Kompetenzen, sondern auch um das Heranbilden von teamfähigen und gleichwohl eigenständigen Lehrerpersönlichkeiten. Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden aktiv an der Weiterentwicklung der Schule beteiligt und in innovative Prozesse der Schulentwicklung eingebunden.

Die Ausbildung der Lehrkräfte erfolgt auf der Grundlage der allgemeinen und fachspezifischen Ausbildungsstandards, die für Ausbildende und Auszubildende gleichermaßen verbindlich sind.

1. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV)

1.1

Die LehrerInnen im Vorbereitungsdienst (LiV) hospitieren neben ihrem eigenverantwortlichen Unterricht regelmäßig in beiden Fächern (zusammen mindestens vier Wochenstunden in den ersten beiden Semestern), nicht nur bei den Ausbildungslehrkräften, sondern bei einem möglichst breiten Spektrum an Fachlehrern in unterschiedlichen Jahrgangsstufen. Sie übernehmen dabei phasenweise Unterricht unter Anleitung in einer Größenordnung von mindestens einer Unterrichtseinheit pro Jahr pro Fach, um über den eigenverantwortlichen Unterricht hinaus in verschiedenen Jahrgangsstufen Erfahrungen zu sammeln.

1.2   

Die LehrerInnen im Vorbereitungsdienst erstellen zu allen Unterrichtsstunden einen Kurzentwurf. Darin formulieren sie das Stundenthema, das Hauptziel der Stunde sowie die zu entwickelnden Kompetenzen, erstellen eine Übersicht zum geplanten Stundenverlauf und geben ggf. das geplante Tafelbild und die benötigten Arbeitsmaterialien an.

1.3

Die LehrerInnen im Vorbereitungsdienst nehmen aktiv an der Gestaltung des Schullebens teil, z.B. an Schulfesten, Aufführungen, Arbeitsgemeinschaften o.ä.

1.4

Die LehrerInnen im Vorbereitungsdienst wirken an der Gestaltung mindestens eines Wandertages, einer Exkursion oder bei Projekten mit. Die LehrerInnen im Vorbereitungsdienst begleiten eine Gruppe auf ihrer mehrtägigen Wanderfahrt.

1.5

Die LehrerInnen im Vorbereitungsdienst informieren ihre Ausbildungs-lehrkräfte über die von ihnen wahrgenommenen Ausbildungsmodule des IQSH. 

2. Ausbildungslehrkräfte (AL)

2.1

Die pädagogische, fachdidaktische und fachmethodische Ausbildung obliegt insbesondere den Ausbildungslehrkräften, die für einzelne Bereiche fachkompetente KollegenInnen empfehlen können.

2.2

In der Regel betreut eine Ausbildungslehrkraft die LiV über den gesamten Ausbildungszeitraum.

2.3

Die Ausbildungslehrkräfte haben die Aufgabe, die LiV in der Unterrichts- und Erziehungspraxis und in allen Angelegenheiten des Schullebens zu beraten.

2.4

Die Ausbildungslehrkräfte besprechen mit der LiV regelmäßig und ausführlich die hospitierten Stunden. Die Besprechungsstunden sind im Stundenplan möglichst zeitnah festgelegt.

2.5

Zusätzlich zu den allgemeinen Besprechungen thematisieren die Ausbildungs-lehrkräfte mit der LiV in jedem Ausbildungshalbjahr deren Portfolio, um Orientierungshilfen für die Reflexion im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung zu geben.

2.6

Die Ausbildungslehrkräfte besprechen mit der LiV regelmäßig alle aktuellen Fragen der Ausbildung. Insbesondere handelt es sich dabei um Themen, wie z.B die Kompetenzentwicklung, die Methodenlehre, die Lernpläne oder auch Disziplinprobleme.

3. Unterrichtsbesuche

3.1

Die LiV wird in jedem Ausbildungshalbjahr mindestens zweimal in jedem Fach durch die Schulleiterin (in Ausnahmefällen auch durch ein anderes Mitglied der Schulleitung) besucht. Die jeweilige Ausbildungslehrkraft sollte an den Unterrichtsbesuchen teilnehmen. Die Stundenbesprechungen erfolgen am selben Tag.

3.2

Für diese Unterrichtsbesuche schreibt die LiV einen Stundenentwurf, in dem sie neben den unter 1.2 genannten Aspekten auch ihre Überlegungen zur Didaktik und Methodik darstellt. Dieser Stundenentwurf soll den schriftlichen Unterrichtsvorbereitungen entsprechen, die die LiV in der Zweiten Staatsprüfung den Mitgliedern der Prüfungskommission vorlegen muss.

3.3

An den Unterrichtsbesuchen sollen auch andere LiV, ggf. auch LiV anderer Ausbildungsschulen teilnehmen. Ein regelmäßiges gegenseitiges Hospitieren mit anschließender Besprechung ist wünschenswert.

Stand: Schuljahr 2020/2021